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Ein Mann wird beim Toben mit dem Vierbeiner gebissen. Der Geschädigte verlangt daraufhin Schmerzensgeld und Wiedergutmachung für seinen Verdienstausfall in schwindel- erregender Höhe.
Nach Prüfung des astronomisch hohen Verdienstausfalles, der auch nicht belegt werden konnte, lehnt die Versicherungsgesellschaft die Regulierung des Schadens ab.
Darauf hin wird von Geschädigten Klage eingereicht. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Prozessvertretung und wehrt den Schaden erfolgreich ab.
Haftpflichtschaden Für zu verauslagende Anwalts- und Gerichtskosten: ca. 1.270,00 Euro
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